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Dies ist ein Auszug aus dem aktuellen Bussgeldkatalog


Geschwindigkeit   Abstand   Überholen
Halten und Parken   Ampeln etc   Verchiedenes


Verschiedenes:


Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- €; 1 Punkt
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen40,- €, 1 Punkt
Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen25,- €
Mit abgefahrenen Reifen gefahren50 / 75,- €; 3 Punkte
Im Winter mit Sommerreifen gefahren20,- €, bei Behinderung 40,- €, 1 Punkt
Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- €; 1 Punkt
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt10,- €
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt30,- €


Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert bei einem Kind 40,- €, 1 Punkt
 bei mehreren Kindern 50,- €, 1 Punkt


Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt bei einem Kind 30,- €
 bei mehreren Kindern 35,- €


Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren->
(Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- €
30,- €
 bei Sachbeschädigung 35,- €
Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- €
Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt10,- €
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- €
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet50,- €, 3 Punkte
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren40,- €, 3 Punkte
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt 50,- €, 4 Punkte
auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen100,- €, 4 Punkte
auf der durchgehenden Fahrbahn 150,- €, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt40,- €, 2 Punkte
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50,- €, 2 Punkte
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- €, 3 Punkte
Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- €, 1 Punkt
Ohne Abblendlich im Tunnel gefahren10,- €
Wenden im Tunnel 40,- €, 1 Punkt
In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten 20,- €; geparkt 25,- €
An einer Schranke nicht gehalten150,- €, 1 Monat Fahrverbot
Eine geschlossene Schranke umfahren450,- €, 3 Monate Fahrverbot
 
Begleitetes Fahren in den Bundesländern:





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