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Dies ist ein Auszug aus dem aktuellen Bussgeldkatalog


Geschwindigkeit   Abstand   Überholen
Halten und Parken   Ampeln etc   Verchiedenes


Halten und Parken:


Definition: parken ist Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten!

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu
10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot
10,- €, bei Behinderung 15,- €


Halten in "zweiter Reihe"15,- €, bei Behinderung 20,- €


Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot 15,- €, bei Behinderung 25,- €


länger als eine Stunde25,- €, bei Behinderung 35,- €
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken40,- €, 1 Punkt
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt35,- €
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt20,- €
Parken in "zweiter Reihe"20,- €, bei Behinderung 25,- €
länger als 15 Minuten30,- €, bei Behinderung 35,- €
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- €
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt10,- €


Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:

An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt
bis 30 Minuten5,- €
bis zu einer Stunde 10,- €
bis zu zwei Stunden15,- €
bis zu drei Stunden20,- €
länger als drei Stunden25,- €

 
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